Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 3000 Beschäftigten im Inland, die Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren, Menschenrechtsbeauftragte zu benennen und ihre Sorgfaltspflichten umfangreich zu dokumentieren und zu veröffentlichen, um Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Es wird allerdings als überfordernd für große Unternehmen und zu bürokratisch angesehen und sollte mehr den Mittelstand berücksichtigen. Das… Das Lieferkettengesetz tritt in Kraft weiterlesen