Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen ab 3000 Beschäftigten im Inland, die Risiken in ihren Lieferketten zu analysieren, Menschenrechtsbeauftragte zu benennen und ihre Sorgfaltspflichten umfangreich zu dokumentieren und zu veröffentlichen, um Verantwortung für ihre Lieferketten zu übernehmen. Es wird allerdings als überfordernd für große Unternehmen und zu bürokratisch angesehen und sollte mehr den Mittelstand berücksichtigen. Das Gesetz könnte auch dazu führen, dass Unternehmen ihre Lieferanten aussortieren müssen, was zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte.
Das Lieferkettengesetz, welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird auch von manchen als zu schwach angesehen, da es Risikobranchen wie die Textilindustrie und kleinere Unternehmen nicht berücksichtigt.
Quellen: 1.) handelsblatt.com 2.) mysustainableme auf Instagram |
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